Kurzaufenthalter KV
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Kurzaufenthalter Leistung

 

Es besteht eine gesamtschweizerische Krankenversicherungspflicht. 

Kurzaufenthalter werden bis 3 Monate von dieser Krankenversicherungspflicht nicht erfasst.

Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz

Wichtig: Der schweizerische Arbeitgeber hat nur zu kontrollieren, ob eine Krankenversicherung besteht und Meldung an die kantonale Kontrollstelle zu machen. Der Arbeitgeber nimmt keinen Einfluss auf die Krankenversicherung. 

Ein Zuschuss wird vom Arbeitgeber nicht bezahlt.

Jeder Kurzaufenthalter muss darauf achten, dass er lückenlos krankenversichert ist.

Der Kurzaufenthalter sollte sich möglichst vor Arbeitsaufnahme in der Schweiz um einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz bemühen.

Der Arbeitgeber bezahlt keinen Zuschuss zur Krankenversicherung.

 

Wir empfehlen die Pflichtkrankenversicherung nach KVG zu wählen.

Oder in der jetzigen Krankenkasse in Deutschland verbleiben.