Krankenversicherungsangebot
Es
besteht eine gesamtschweizerische Krankenversicherungspflicht.
Die Krankenversicherungspflicht
wurde gemäß den Bilateralen Verträgen in der Schweiz eingeführt.
Für Grenzgänger
aus Deutschland besteht die Möglichkeit der Befreiung. Die
Befreiung erfolgt über den Arbeitgeber beim Kanton oder der Gemeinde in der
Schweiz.
Wichtig: Der
schweizerische Arbeitgeber hat nur zu kontrollieren, ob eine Krankenversicherung
besteht und Meldung an die kantonale Kontrollstelle zu machen. Der Arbeitgeber
nimmt keinen Einfluss auf die Krankenversicherung. Ein Zuschuss
wird vom Arbeitgeber nicht bezahlt.
Jeder Grenzgänger muss darauf achten,
dass er lückenlos krankenversichert ist. Sollte dem Kanton kein Nachweis über
eine Krankenversicherung erbracht werden, wird der Grenzgänger einer
schweizerischen Krankenversicherung zwangsweise zugeführt, ebenfalls ist der
doppelte Beitragssatz als Strafprämie zu bezahlen.
Sinnvoll
kann nur eine Versicherung sein,
die für den Grenzgänger auch Krankheitskosten in der Schweiz übernimmt. So
können z.B. länger andauernde Behandlungen vor bzw. nach der Arbeit am
Arbeitsort durchgeführt oder ein Krankenhaus in der Schweiz in Anspruch
genommen werden.
Beim Wechsel der Krankenversicherungen
sind verschiedene Kündigungsfristen zu beachten.
Der Grenzgänger sollte sich möglichst
sechs Wochen vor
Arbeitsaufnahme in der Schweiz um einen entsprechenden
Krankenversicherungsschutz bemühen, da bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften, bzw. Krankenkassen die Beantragungszeiträume
bis
zu vier Wochen dauern können, bzw. Kündigungsfristen eingehalten
werden müssen.
Im Interesse eines ungestörten Ablaufs
des Arbeitsverhältnisses, achten die Schweizer Arbeitgeber darauf, dass bei
Beginn des Arbeitsverhältnisses ein genügender
Krankenversicherungsschutz vorliegt, auch um die entsprechende Meldung an den
Kanton zu geben.
RE
Dienstleistung für Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O
e.V.
hilft weiter.

Das
D-CH Krankenversicherungsmodell (Grenzgängermodell), eine Kombination einer schweizer Krankenkasse und einer
deutschen Zusatzversicherung, wurde auf Initiative des
Grenzgänger
I•N•F•O
e.V. eingeführt und besteht seit Ende 1993 in dieser Kombination. Vorteil
ist der
jederzeitige Wechsel in die schweizer Pflichtversicherung für Aufenthalter in
der Schweiz. Die meisten Grenzgänger (ca. 24.000) aus Deutschland haben sich für dieses
Grenzgaengermodell entschieden.
Pflegeversicherung
für Grenzgänger in
der Schweiz
sowie deren Angehörige