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Krankenversicherungsangebot

 

Es besteht eine gesamtschweizerische Krankenversicherungspflicht. Die Krankenversicherungspflicht wurde gemäß den Bilateralen Verträgen in der Schweiz eingeführt. Für Grenzgänger aus Deutschland besteht die Möglichkeit der Befreiung. Die Befreiung erfolgt über den Arbeitgeber beim Kanton oder der Gemeinde in der Schweiz.

Wichtig: Der schweizerische Arbeitgeber hat nur zu kontrollieren, ob eine Krankenversicherung besteht und Meldung an die kantonale Kontrollstelle zu machen. Der Arbeitgeber nimmt keinen Einfluss auf die Krankenversicherung. Ein Zuschuss wird vom Arbeitgeber nicht bezahlt.

Jeder Grenzgänger muss darauf achten, dass er lückenlos krankenversichert ist. Sollte dem Kanton kein Nachweis über eine Krankenversicherung erbracht werden, wird der Grenzgänger einer schweizerischen Krankenversicherung zwangsweise zugeführt, ebenfalls ist der doppelte Beitragssatz als Strafprämie zu bezahlen.

Sinnvoll kann nur eine Versicherung sein, die für den Grenzgänger auch Krankheitskosten in der Schweiz übernimmt. So können z.B. länger andauernde Behandlungen vor bzw. nach der Arbeit am Arbeitsort durchgeführt oder ein Krankenhaus in der Schweiz in Anspruch genommen werden.

 

Beim Wechsel der Krankenversicherungen sind verschiedene Kündigungsfristen zu beachten.

 

Der Grenzgänger sollte sich möglichst sechs Wochen vor Arbeitsaufnahme in der Schweiz um einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz bemühen, da bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften, bzw. Krankenkassen die Beantragungszeiträume bis zu vier Wochen dauern  können, bzw. Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Im Interesse eines ungestörten Ablaufs des Arbeitsverhältnisses, achten die Schweizer Arbeitgeber darauf, dass bei Beginn des Arbeitsverhältnisses ein genügender Krankenversicherungsschutz vorliegt, auch um die entsprechende Meldung an den Kanton zu geben.

 

RE Dienstleistung für Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O e.V. hilft weiter.

Das D-CH Krankenversicherungsmodell (Grenzgängermodell), eine Kombination einer schweizer Krankenkasse und einer deutschen Zusatzversicherung, wurde auf Initiative des Grenzgänger I•N•F•O e.V.  eingeführt und besteht seit Ende 1993 in dieser Kombination. Vorteil ist der jederzeitige Wechsel in die schweizer Pflichtversicherung für Aufenthalter in der Schweiz. Die meisten Grenzgänger (ca. 24.000) aus Deutschland haben sich für dieses Grenzgaengermodell entschieden.

 

Pflegeversicherung für Grenzgänger in der Schweiz sowie deren Angehörige

 

Krankenversicherungsangebot

Antrag auf Krankenversicherung

 

 

  

wir handeln im Auftrag von :

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562