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Es
besteht die Möglichkeit der Kombination einer Schweizer Krankenkasse mit
Die Basis der Beitragsberechnung ist das Eintrittsalter, sowie das Geschlecht.
Für den berufstätigen Grenzgänger wird ein Beitragsnachlass gewährt, da dieser Pflichtversichert
in der schweizerischen Unfallversicherung ist.
Zu beachten ist dabei, dass ein feststehender Selbstbehalt zu übernehmen ist, genannt Franchise CHF 300 pro Jahr. Diese kann erhöht werden und wird mit einem Beitragsrabatt belohnt. CHF 300,- pro Jahr oder CHF 500,- pro Jahr oder CHF 1.000,- pro Jahr oder CHF 1.500,- pro Jahr oder 2.000,- pro Jahr oder CHF 2.500 pro Jahr Über diese Franchise hinaus ist ein 10 %iger Selbstbehalt pro Jahr zu bezahlen. Maximiert auf CHF 700, danach 100% Erstattung.
Bei Kindern ist die Franchise CHF 0 und der Selbstbehalt CHF 350
In dieser Kombination wird kein Beitrag zur deutschen Pflegeversicherung verlangt. In der Schweizer Krankenversicherung sind Maßnahmen der Grundpflege versichert, genannt Spitex: Betten, An- und Auskleiden, Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe beim Essen usw.
Kein Zuschuss vom schweizer Arbeitgeber zur Krankenversicherungsprämie.
ambulante Behandlung Leistung durch Schweizer Krankenversicherung.
Arzt in Europa
Zahnärztliche Behandlung Leistungen
durch deutsche
Krankenversicherung. Zahnarzt
Europa:
Stationäre Behandlung Leistung durch deutsche und Schweizer
Krankenversicherung.
Die Vorteile
Wie funktioniert das D-CH Krankenversicherungsmodell? *.pdf
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wir handeln im Auftrag von : eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 eingetragener Verein Aufenthalter I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562 |