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Leistungen
in
Deutschland durch den aushelfenden Träger
ACHTUNG:
Nur Sachleistungen, keine Geldleistungen
100
%
Ambulante Heilbehandlung, Arznei-, Verbands-, Heilmittel und
Hilfsmittel
100
%
Zahnbehandlung, Kieferorthopädie.
Festzuschüsse
Zahnersatz, Zahnkronen siehe unten
100
%
Allgemeine Krankenhausleistungen im Mehrbettzimmer
mit
Selbstbehalten und Zuzahlungen siehe unten
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Leistungen
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Zuzahlungen
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Praxisgebühr
beim Arzt und beim Zahnarzt pro Quartal
bei
jedem Arzt wenn keine Überweisung vorliegt
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10,00
€
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Arzneimittel
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10
%
mind.
5,00 € bis
max.
10,00 €
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Verbandmittel
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10
%
mind.
5,00 € bis
max.
10,00 €
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Heilmittel
(z. B. Massagen, auch bei Abgabe in der Arztpraxis)
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10%
der Kosten
zusätzl.
10,00 €
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Hilfsmittel
(bestimmte Bandagen, Einlagen, zur Kompressionstherapie)
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10%
der Kosten
mind.
5,00 € bis
max.
10,00 €
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künstliche
Befruchtung 3 Versuche Frauen 24 – 40 Jahre, Männer 25 – 50 Jahre
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50
%
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Krankenhausbehandlung
pro Tag (höchstens 28 Tage)
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10,00
€
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Anschlussrehabilitation
pro Tag (höchstens 28 Tage)
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10,00
€
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Ambulante
Anschlussrehabilitation als Komplexleistung pro Tag (höchstens 28 Tage)
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10,00
€
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Stationäre
Vorsorge- und Rehabilitationsmassnahmen pro Tag
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10,00
€
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Ambulante
Rehabilitation pro Tag
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10,00
€
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Stationäre
Vorsorge- und Rehabilitationsmassnahmen für Mütter pro Kalendertag
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10,00
€
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Zahnersatz
nur noch im Jahr 2004
5
Jahre regelmäßig Scheckheft
10
Jahre regelmäßig Scheckheft
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50
%
40
%
35
%
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Kieferorthopädische
Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres
bei
mehreren Kindern in kieferorthopädischer Behandlung bei jedem weiteren
Kind
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20%
der Kosten
10%
der Kosten
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Keine
Leistungen bzw. Leistungen fallen weg
alle
Geldleistungen
Entbindungsgeld
Sterbegeld
Sterilisation
(Ausnahme medizinische Notwendigkeit)
Sehhilfen
und Brillen
Nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel
Fahrkosten
Sozialklausel
Überforderungklausel
Zahnersatz
Fallpauschalen
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Eigenbelastung
Die
zumutbare Eigenbelastung ist auf 2 % der Bruttoeinnahmen begrenzt.
Ausland
Kein
Versicherungsschutz im aussereuropäischen Ausland,
Kein Zuschuss vom
schweizer Arbeitgeber. |
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Leistungen
in der Schweiz.
KVG Leistungsübersicht
Arzt
im Arbeitskanton
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Erstattung
für Medikamente. |
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ärztliche
Behandlung. |
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100%,
im Rahmen der oben genannten Selbstbeteiligungen.
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Erstattung
für Brillengläser/Kontaktlinsen:
CHF 200,-, innerhalb 5
Kalenderjahren.
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Erstattung
einiger Naturheilmethoden: |
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Ambulante
Behandlung nach Methoden der Schulmedizin
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Kostenübernahme
bei zugelassenen Ärzten, Chiropraktikern, Hebammen, Logopäden, Physio-
und Ergotherapeuten, Krankenschwestern/Krankenpflegern bzw. Organisationen
der Krankenpflege und Hilfe zuhause sowie Ernährungsberatern.
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abulante
Behandlung nach alternativen Heilmethoden
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Akupunktur,
anthroposophische Medizin, chinesische Medizin, Homöopathie,
Neuraltherapie und Phytotherapie bei Ärzten mit anerkannter Weiterbildung
in der betreffenden Behandlungsdisziplin.
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Medikamente
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Vom
Arzt abgegebene oder verordnete Medikamente, Homöopathika und
Phytotherapeutika, sofern diese in der Arzneimittel- oder Spezialitätenliste
aufgeführt sind (andere Medikamente werden nicht übernommen, auch nicht
teilweise).
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Mittel
und Gegenstände
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Vom
Arzt verordnete Mittel und Gegenstände gemäss spezieller Liste (MiGeL).
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Brillengläser
und Kontaktlinsen
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Bis
zum 18. Lebensjahr: CHF 200 pro Jahr
Ab
dem 19. Lebensjahr: CHF 200 alle 5 Jahre
In
Spezialfällen höhere Leistungen möglich
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Zähnärztliche
Behandlungen
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Kostenübernahme
nur bei Zahnunfall, keine Kostenübernahme bei Zahnstellungskorrekturen.
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Psychotherapie
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Kostenübernahme
bei einem zugelassen Arzt oder bei Delegation an einen nicht ärztlichen
Psychologen/Psychotherapeuten (jedoch nur unter Aufsicht und in der Praxis
des delegierenden Arztes).
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Laboranalysen
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Ärztliche
angeordnete Analysen gemäss Analysenliste.
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Stationäre
Behandlung in einem Krankenhaus
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Kostenübernahme
in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) eines zugelassenen
Krankenhauses gemäss Spitalliste.
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Medizinische
Rehabilitation
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Kostenübernahme
für ärztlich durchgeführte oder angeordnete Rehabilitationsmassnahmen.
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Mutterschaft
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Von
Ärzten und Hebammen durchgeführte Kontrolluntersuchungen
Von
Ärzten durchgeführte Ultraschallkontrollen
Kosten
der Entbindung
Stillberatungen
Geburtsvorbereitungen
max. CHF 100,00
Schwangerschaftsgymnastik:
keine Kostenübernahme
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Präventionsmassnahmen
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Vorsorgekontrolle
bei Neugeborenen
Melanomvorsorge
Mammographie
bei Frauen ab 50 J. alle 2 Jahre
Impfungen
gem. Art. 12 Krankenpflege-Leistungsverordnung
Gynäkologische
Vorsorgeuntersuchungen alle 3 Jahre
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Beitrag
an Krankentransporten
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50
% der Kosten, max. CHF 500 pro Kalenderjahr, wenn Transport in öffentlichem
oder privatem Transportmittel nicht möglich ist
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Beitrag
an Rettungskosten
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In
der Schweiz: 50 % der Kosten, max. CHF 5.000 pro Kalenderjahr
Such-
und Bergungskosten: keine Kostenübernahme
Rücktransport
ins Wohnland: keine Kostenübernahme
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Zahnarzt:
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keine
Zahnärztlichen Leistungen
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Zu
beachten ist dabei, dass ein feststehender Selbstbehalt zu übernehmen
ist,
genannt Franchise
CHF
300 pro Jahr.
Bei
Kindern ist die Franchise CHF 0 und der Selbstbehalt CHF 350.
Über
diese Franchise hinaus ist ein 10 %iger Selbstbehalt pro Jahr zu bezahlen.
Maximiert
auf CHF 700, danach
100% Erstattung.
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