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Leistungen in Deutschland durch den aushelfenden Träger  

ACHTUNG: Nur Sachleistungen, keine Geldleistungen

100 %             Ambulante Heilbehandlung, Arznei-, Verbands-, Heilmittel und Hilfsmittel

100 %             Zahnbehandlung, Kieferorthopädie.

Festzuschüsse  Zahnersatz, Zahnkronen siehe unten

100 %             Allgemeine Krankenhausleistungen im Mehrbettzimmer

mit Selbstbehalten und Zuzahlungen siehe unten

Leistungen

Zuzahlungen

Praxisgebühr beim Arzt und beim Zahnarzt pro Quartal

bei jedem Arzt wenn keine Überweisung vorliegt

10,00 €

Arzneimittel

 

10 %

 mind. 5,00 € bis

max. 10,00 € 

Verbandmittel

10 %

 mind. 5,00 € bis

max. 10,00 €

Heilmittel (z. B. Massagen, auch bei Abgabe in der Arztpraxis)

10% der Kosten

zusätzl. 10,00 €

 

Hilfsmittel (bestimmte Bandagen, Einlagen, zur Kompressionstherapie)

10% der Kosten

mind. 5,00 € bis

max. 10,00 €

 

künstliche Befruchtung 3 Versuche Frauen 24 – 40 Jahre, Männer 25 – 50 Jahre

50 %

 

Krankenhausbehandlung pro Tag (höchstens 28 Tage)

 10,00 €

 

Anschlussrehabilitation pro Tag (höchstens 28 Tage)

 10,00 €

 

Ambulante Anschlussrehabilitation als Komplexleistung pro Tag (höchstens 28 Tage)

10,00 €

 

Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmassnahmen pro Tag

10,00 €

 

Ambulante Rehabilitation pro Tag

 10,00 €

 

Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmassnahmen für Mütter pro Kalendertag

  10,00 €

 

Zahnersatz nur noch im Jahr 2004

5   Jahre regelmäßig Scheckheft

10 Jahre regelmäßig Scheckheft

50 %

40 %

35 %

 

Kieferorthopädische Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres

bei mehreren Kindern in kieferorthopädischer Behandlung bei jedem weiteren Kind

20% der Kosten

10% der Kosten

 

 

 

Keine Leistungen bzw. Leistungen fallen weg

alle Geldleistungen

Entbindungsgeld

Sterbegeld

Sterilisation (Ausnahme medizinische Notwendigkeit)

Sehhilfen und Brillen

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Fahrkosten

Sozialklausel

Überforderungklausel

Zahnersatz Fallpauschalen

Eigenbelastung

 Die zumutbare Eigenbelastung ist auf 2 % der Bruttoeinnahmen begrenzt.

Ausland

Kein Versicherungsschutz im aussereuropäischen Ausland,

Kein Zuschuss vom schweizer Arbeitgeber.

 

Leistungen in der Schweiz. KVG Leistungsübersicht 

Arzt im Arbeitskanton

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Erstattung für Medikamente.

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ärztliche Behandlung.

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100%, im Rahmen der oben genannten Selbstbeteiligungen.

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Erstattung für Brillengläser/Kontaktlinsen: CHF 200,-, innerhalb 5 Kalenderjahren.

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Erstattung einiger Naturheilmethoden:

Ambulante Behandlung nach Methoden der Schulmedizin

Kostenübernahme bei zugelassenen Ärzten, Chiropraktikern, Hebammen, Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten, Krankenschwestern/Krankenpflegern bzw. Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zuhause sowie Ernährungsberatern.

abulante Behandlung nach alternativen Heilmethoden

Akupunktur, anthroposophische Medizin, chinesische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie und Phytotherapie bei Ärzten mit anerkannter Weiterbildung in der betreffenden Behandlungsdisziplin.

Medikamente

Vom Arzt abgegebene oder verordnete Medikamente, Homöopathika und Phytotherapeutika, sofern diese in der Arzneimittel- oder Spezialitätenliste aufgeführt sind (andere Medikamente werden nicht übernommen, auch nicht teilweise).

Mittel und Gegenstände

Vom Arzt verordnete Mittel und Gegenstände gemäss spezieller Liste (MiGeL).

Brillengläser und Kontaktlinsen

Bis zum 18. Lebensjahr: CHF 200 pro Jahr

Ab dem 19. Lebensjahr: CHF 200 alle 5 Jahre

In Spezialfällen höhere Leistungen möglich

Zähnärztliche Behandlungen

Kostenübernahme nur bei Zahnunfall, keine Kostenübernahme bei Zahnstellungskorrekturen.

Psychotherapie

Kostenübernahme bei einem zugelassen Arzt oder bei Delegation an einen nicht ärztlichen Psychologen/Psychotherapeuten (jedoch nur unter Aufsicht und in der Praxis des delegierenden Arztes).

Laboranalysen

Ärztliche angeordnete Analysen gemäss Analysenliste.

Stationäre Behandlung in einem Krankenhaus

Kostenübernahme in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) eines zugelassenen Krankenhauses gemäss Spitalliste.

Medizinische Rehabilitation

Kostenübernahme für ärztlich durchgeführte oder angeordnete Rehabilitationsmassnahmen.

Mutterschaft

Von Ärzten und Hebammen durchgeführte Kontrolluntersuchungen

Von Ärzten durchgeführte Ultraschallkontrollen

Kosten der Entbindung

Stillberatungen

Geburtsvorbereitungen max. CHF 100,00

Schwangerschaftsgymnastik: keine Kostenübernahme

Präventionsmassnahmen

Vorsorgekontrolle bei Neugeborenen

Melanomvorsorge

Mammographie bei Frauen ab 50 J. alle 2 Jahre

Impfungen gem. Art. 12 Krankenpflege-Leistungsverordnung

Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen alle 3 Jahre

Beitrag an Krankentransporten

50 % der Kosten, max. CHF 500 pro Kalenderjahr, wenn Transport in öffentlichem oder privatem Transportmittel nicht möglich ist

 

Beitrag an Rettungskosten

In der Schweiz: 50 % der Kosten, max. CHF 5.000 pro Kalenderjahr

Such- und Bergungskosten: keine Kostenübernahme

Rücktransport ins Wohnland: keine Kostenübernahme

                   

Zahnarzt:

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keine Zahnärztlichen Leistungen

Zu beachten ist dabei, dass ein feststehender Selbstbehalt zu übernehmen ist, 

genannt Franchise CHF 300 pro Jahr.

Bei Kindern ist die Franchise CHF 0 und der Selbstbehalt CHF 350.

 

Über diese Franchise hinaus ist ein 10 %iger Selbstbehalt pro Jahr zu bezahlen. 

Maximiert auf CHF 700, danach 100% Erstattung.