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FR   Tel +49 (0) 761  7076176

 

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Es besteht eine gesamtschweizerische Krankenversicherungspflicht.

Die Versicherungspflicht erklärt *.pdf

Die wichtigsten Info zur Krankenversicherung für Aufenthalter

Der Arbeitgeber bezahlt keinen Zuschuss zur Krankenversicherung.

ERKLÄRUNG

Franchise: Ein fester Betrag in CHF der jährlich durch den einzelnen Versicherten selbst zu tragen ist.

Selbstbehalt: 10 % der Kosten, bis zu einer Höchstgrenze von CHF 700, bei Kinder CHF 350, welche von jedem Versicherten pro Jahr selbst zu tragen ist.

 

Drei Möglichkeiten der Krankenversicherung für den Aufenthalter

 

1. Die Pflichtkrankenversicherung in der Schweiz 

 

2. Die Pflichtversicherung in der schweizer Krankenversicherung und ein Zusatzversicherung, genannt D-CH Krankenversicherungsmodell für Aufenthalter oder auch Aufenthaltermodell 

 

 

3. Die Pflichtversicherung in der schweizer Krankenversicherung, Leistung nur in den EU Staaten (keine Leistungen in der Schweiz), und eine Zusatzversicherung; genannt D-CH Krankenversicherungsmodell EU für Aufenthalter oder auch Aufenthaltermodell EU

 

 

Prämien des D-CH Krankenversicherungsmodell

Anforderung eines Krankenversicherungs-Angebot

Antrag auf ein D-CH Krankenversicherungsmodell

 

 

  

wir handeln im Auftrag von :

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562