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Zweigstelle Freiburg

FR   Tel +49 (0) 761  7076176

 

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Grenzgänger 

sind Arbeitnehmer oder Selbstständige die täglich oder wöchentlich von Ihrem Wohnsitz in Deutschland in die Schweiz pendeln. INFOs hier

 

 

Aufenthalter 

in der Schweiz sind Arbeitnehmer oder Selbstständige, die eine Bewilligung erhalten, in der Schweiz zu wohnen und zu arbeiten. INFOs hier

 

 

Grenzgänger andersherum 

sind Arbeitnehmer oder Selbstständige die täglich oder wöchentlich von der Schweiz nach Deutschland pendeln. INFOs hier

 

Kurzaufenthalter Dienstleister, Dienstleistungsabkommen, L-Bewilligung setzt einen befristeten Aufenthalt in der Schweiz als Arbeitnehmer oder Selbstständige voraus, eine Bewilligung wird für einen befristeten Zeitraum erstellt. INFOs hier

 

Niedergelassene

nach 5 Jahren Aufenthalter, zur Verlängerung der B-Bewilligung, wird eine C Bewilligung oder auch Niederlassungsbewilligung erstellt. INFOs hier

 

 

  

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eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562