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Zu beachten ist dabei, dass ein feststehender Selbstbehalt zu übernehmen ist, 

genannt Franchise CHF 300 pro Jahr.

Diese kann erhöht werden und wird mit einem Beitragsrabatt belohnt.

Bei Kindern ist die Franchise CHF 0 und der Selbstbehalt CHF 350.

weitere Selbstbeteiligungsstufen:  

 

CHF 500,- pro Jahr Rabatt CHF 13

CHF 1.000,- pro Jahr Rabatt CHF 46

CHF 1.500,- pro Jahr Rabatt CHF 80 

CHF 2.000,- pro Jahr Rabatt CHF 95

CHF 2.500 pro Jahr Rabatt CHF 110

pro Monat.

KVG Leistungsübersicht *.pdf

Über diese Franchise hinaus ist ein 10 %iger Selbstbehalt pro Jahr zu bezahlen. 

Maximiert auf CHF 700, danach 100% Erstattung.

 

In der Schweizer Krankenversicherung sind Maßnahmen der Grundpflege versichert, genannt Spitex: Betten, An- und Auskleiden, Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe beim Essen usw.   

Leistung durch Schweizer Krankenversicherung.  

Arzt im Wohnkanton

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Erstattung für Medikamente.

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ärztliche Behandlung.

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100%, im Rahmen der oben genannten Selbstbeteiligungen.

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Erstattung für Brillengläser/Kontaktlinsen: CHF 200,-, innerhalb 5 Kalenderjahren.

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 Erstattung einiger Naturheilmethoden:

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Pflegeversicherung: Spitex-Tarifleistungen  

 

Ambulante Behandlung nach Methoden der Schulmedizin

Kostenübernahme bei zugelassenen Ärzten, Chiropraktikern, Hebammen, Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten, Krankenschwestern/Krankenpflegern bzw. Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zuhause sowie Ernährungsberatern.

Ambulante Behandlung nach alternativen Heilmethoden

Akupunktur, anthroposophische Medizin, chinesische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie und Phytotherapie bei Ärzten mit anerkannter Weiterbildung in der betreffenden Behandlungsdisziplin.

Medikamente

Vom Arzt abgegebene oder verordnete Medikamente, Homöopathika und Phytotherapeutika, sofern diese in der Arzneimittel- oder Spezialitätenliste aufgeführt sind (andere Medikamente werden nicht übernommen, auch nicht teilweise).

Mittel und Gegenstände

Vom Arzt verordnete Mittel und Gegenstände gemäss spezieller Liste (MiGeL).

Brillengläser und Kontaktlinsen

Bis zum 18. Lebensjahr: CHF 200 pro Jahr

Ab dem 19. Lebensjahr: CHF 200 alle 5 Jahre

In Spezialfällen höhere Leistungen möglich

Zähnärztliche Behandlungen

Kostenübernahme nur bei Zahnunfall, keine Kostenübernahme bei Zahnstellungskorrekturen.

Psychotherapie

Kostenübernahme bei einem zugelassen Arzt oder bei Delegation an einen nicht ärztlichen Psychologen/Psychotherapeuten (jedoch nur unter Aufsicht und in der Praxis des delegierenden Arztes).

Laboranalysen

Ärztliche angeordnete Analysen gemäss Analysenliste.

Stationäre Behandlung in einem Krankenhaus

Kostenübernahme in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) eines zugelassenen Krankenhauses gemäss Spitalliste.

Medizinische Rehabilitation

Kostenübernahme für ärztlich durchgeführte oder angeordnete Rehabilitationsmassnahmen.

Mutterschaft

Von Ärzten und Hebammen durchgeführte Kontrolluntersuchungen

Von Ärzten durchgeführte Ultraschallkontrollen

Kosten der Entbindung

Stillberatungen

Geburtsvorbereitungen max. CHF 100,00

Schwangerschaftsgymnastik: keine Kostenübernahme

Präventionsmassnahmen

Vorsorgekontrolle bei Neugeborenen

Melanomvorsorge

Mammographie bei Frauen ab 50 J. alle 2 Jahre

Impfungen gem. Art. 12 Krankenpflege-Leistungsverordnung

Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen alle 3 Jahre

Beitrag an Krankentransporten

50 % der Kosten, max. CHF 500 pro Kalenderjahr, wenn Transport in öffentlichem oder privatem Transportmittel nicht möglich ist

 

Beitrag an Rettungskosten

In der Schweiz: 50 % der Kosten, max. CHF 5.000 pro Kalenderjahr

Such- und Bergungskosten: keine Kostenübernahme

Rücktransport ins Wohnland: keine Kostenübernahme

                   

Zahnarzt:

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keine Zahnärztlichen Leistungen

Leistungen ausserhalb des Wohnkantons

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keine Leistungen (wichtig: keine Leistungen in Deutschland)

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KVG Leistungsübersicht *.pdf

Prämie der schweizerischen Pflichtkrankenversicherung nach KVG

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