zurück
zu der Pflichtversicherung als Aufenthalter in der Schweiz
Zu
beachten ist dabei, dass ein feststehender Selbstbehalt zu übernehmen
ist,
genannt Franchise
CHF
300 pro Jahr.
Diese
kann erhöht werden und wird mit einem Beitragsrabatt belohnt.
Bei
Kindern ist die Franchise CHF 0 und der Selbstbehalt CHF 350.
weitere
Selbstbeteiligungsstufen:
CHF
500,- pro Jahr Rabatt CHF 13
CHF 1.000,- pro Jahr
Rabatt CHF 46
CHF 1.500,- pro Jahr
Rabatt CHF 80
CHF
2.000,- pro Jahr Rabatt CHF 95
CHF 2.500
pro Jahr Rabatt CHF 110
pro
Monat.
KVG
Leistungsübersicht *.pdf
Über
diese Franchise hinaus ist ein 10 %iger Selbstbehalt pro Jahr zu bezahlen.
Maximiert
auf CHF 700, danach
100% Erstattung.
In
der Schweizer Krankenversicherung sind Maßnahmen der Grundpflege versichert, genannt
Spitex: Betten, An- und Auskleiden, Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe
beim Essen usw.
Leistung
durch Schweizer Krankenversicherung.
Arzt
im Wohnkanton
|
Ambulante
Behandlung nach Methoden der Schulmedizin
|
Kostenübernahme
bei zugelassenen Ärzten, Chiropraktikern, Hebammen, Logopäden, Physio-
und Ergotherapeuten, Krankenschwestern/Krankenpflegern bzw. Organisationen
der Krankenpflege und Hilfe zuhause sowie Ernährungsberatern.
|
|
Ambulante
Behandlung nach alternativen Heilmethoden
|
Akupunktur,
anthroposophische Medizin, chinesische Medizin, Homöopathie,
Neuraltherapie und Phytotherapie bei Ärzten mit anerkannter Weiterbildung
in der betreffenden Behandlungsdisziplin.
|
|
Medikamente
|
Vom
Arzt abgegebene oder verordnete Medikamente, Homöopathika und
Phytotherapeutika, sofern diese in der Arzneimittel- oder Spezialitätenliste
aufgeführt sind (andere Medikamente werden nicht übernommen, auch nicht
teilweise).
|
|
Mittel
und Gegenstände
|
Vom
Arzt verordnete Mittel und Gegenstände gemäss spezieller Liste (MiGeL).
|
|
Brillengläser
und Kontaktlinsen
|
Bis
zum 18. Lebensjahr: CHF 200 pro Jahr
Ab
dem 19. Lebensjahr: CHF 200 alle 5 Jahre
In
Spezialfällen höhere Leistungen möglich
|
|
Zähnärztliche
Behandlungen
|
Kostenübernahme
nur bei Zahnunfall, keine Kostenübernahme bei Zahnstellungskorrekturen.
|
|
Psychotherapie
|
Kostenübernahme
bei einem zugelassen Arzt oder bei Delegation an einen nicht ärztlichen
Psychologen/Psychotherapeuten (jedoch nur unter Aufsicht und in der Praxis
des delegierenden Arztes).
|
|
Laboranalysen
|
Ärztliche
angeordnete Analysen gemäss Analysenliste.
|
|
Stationäre
Behandlung in einem Krankenhaus
|
Kostenübernahme
in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) eines zugelassenen
Krankenhauses gemäss Spitalliste.
|
|
Medizinische
Rehabilitation
|
Kostenübernahme
für ärztlich durchgeführte oder angeordnete Rehabilitationsmassnahmen.
|
|
Mutterschaft
|
Von
Ärzten und Hebammen durchgeführte Kontrolluntersuchungen
Von
Ärzten durchgeführte Ultraschallkontrollen
Kosten
der Entbindung
Stillberatungen
Geburtsvorbereitungen
max. CHF 100,00
Schwangerschaftsgymnastik:
keine Kostenübernahme
|
|
Präventionsmassnahmen
|
Vorsorgekontrolle
bei Neugeborenen
Melanomvorsorge
Mammographie
bei Frauen ab 50 J. alle 2 Jahre
Impfungen
gem. Art. 12 Krankenpflege-Leistungsverordnung
Gynäkologische
Vorsorgeuntersuchungen alle 3 Jahre
|
|
Beitrag
an Krankentransporten
|
50
% der Kosten, max. CHF 500 pro Kalenderjahr, wenn Transport in öffentlichem
oder privatem Transportmittel nicht möglich ist
|
|
Beitrag
an Rettungskosten
|
In
der Schweiz: 50 % der Kosten, max. CHF 5.000 pro Kalenderjahr
Such-
und Bergungskosten: keine Kostenübernahme
Rücktransport
ins Wohnland: keine Kostenübernahme
|